1.) Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Teilnahme an Kommunalwahlen in Schwaigern
2.) Sitz
Sitz des Vereins ist Schwaigern
3.) Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Bürgerin und jeder Bürger werden, die/der die Aufnahme beim Vorstand beantragt. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er ist aber gegenüber dem Vorstand zu erklären.
4.) Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie hat folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten:
- 1. Wahl des Vorstandes
- 2. Beschlussfassung über den Haushalt des Vereins für das laufende Jahr
- 3. Beschlussfassung über die Teilnahme an Kommunalwahlen, die politische Programmatik anlässlich der Kommunalwahlen und die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten der LGU für die Kommunalwahlen
- 4. Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge
- 5. Satzungsänderungen; eine Änderung des Vereinszwecks ist jedoch nicht möglich
- 6. Auflösung des Vereins
Alle anderen Aufgaben, Rechte und Pflichten, insbesondere die öffentliche Vertretung des Vereins, nimmt der Vorstand wahr. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit, außer in Fällen der Satzungsänderung und der Auflösung des Vereins, wofür eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder notwendig ist.
5.) Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern des Vereins. Der Vorstand ist alle zwei Jahre neu zu wählen. Im Vorstand muss mindestens ein Mitglied der jeweils amtierenden Gemeinderatsfraktion der LGU vertreten sein.
6.) Anfall des Vereinsvermögens bei Auflösung
Verbleibt bei der Auflösung des Vereins ein Schlussvermögen, so fällt dieses an die Stadt Schwaigern für gemeinnützige Zwecke.
Beschlossen am 17. März 1994 / geändert am 21. Februar 2000